Das Dekret „Sblocca Italia“ modifiziert den Einheitstext im Bauwesen.

Größere Bereiche für den freien Wohnbau, vereinfachte Baugenehmigungen, Anreize für die Stadtsanierung, eine Bauordnung, Abzug der die natürliche Person betreffende Einkommensteuer (IRPEF) vo

Das Dekret „Sblocca Italia“ (DL 133/2014, in das Gesetz 164/2014 konvertiert) hat wichtige Veränderungen am Einheitstext im Bauwesen vorgenommen. Nachstehend die wichtigsten Neuheiten im Bauwesen: Zusammenlegungen und Teilungen Der Aktionsradius der Eingriffe von Instandhaltungen und kleinen Umbauten, die mit einer einfachen „Meldung des Arbeitsbeginns“ (Comunicazione di Inizio Lavori, CIL), von einem Planer beeidigt, realisiert werden können, vergrößert sich. Folglich sind alle Teilungen und Zusammenlegungen von Wohneinheiten sowie alle außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten, die auch eine Veränderung von Volumen und Flächen der einzelnen Einheiten mit sich bringen, „frei“ und kostenlos. Diese Vereinfachung könnte potentiell alle ungefähr 26 Millionen italienischen Hausbesitzer betreffen. Vor dem „Sblocco Italia“ unterlagen alle baulichen Eingriffe auf bestehenden Gebäudeeinheiten, bei denen die Fläche oder das Volumen verändert wurde, Baugenehmigungen und dem daraus folgenden Verwaltungsaufwand für den Erlass des Gemeindebeschlusses innerhalb von 90 Tagen sowie der Zahlung des Beitrags für die Baukosten. Jetzt hingegen können diese Eingriffe - vorausgesetzt, das Gesamtvolumen des Gebäudes wird nicht verändert - mit der einfachen Hilfe eines zugelassenen Technikers durchgeführt werden, der der Gemeinde das Projekt und die urbanistische sowie bauliche Konformitätsbescheinigung übermittelt. Danach kann sofort mit den Arbeiten begonnen werden. Baugenehmigung Die Frist für das Untersuchungsverfahren für die Gemeinden mit mehr als 100 tausend Einwohner wurde verkürzt (von 120 auf 60 Tage); es wird die Möglichkeit vorgesehen, die Gültigkeit der Erlaubnis wegen technischer oder eingetretener Ereignisse (de facto eine sehr große Kasuistik) über die drei Jahre nach dem Beginn der Arbeiten hinaus zu verlängern; zum Schluss können mit der einfachen zertifizierten Meldung über den Tätigkeitsbeginn (Segnalazione Certificata di Inizio Attività, SCIA) einige projektmäßig unwichtigere Varianten beantragt werden, ohne eine neue Genehmigung einholen zu müssen. Drei Änderungen, die den Bürgern auch für komplexere Eingriffe das Leben ein wenig leichter machen (bauliche Sanierung- und Umbauarbeiten mit einer Veränderung des Volumens oder Aufrisse, Ausbau, neue Konstruktionen). Stadterneuerung Gemeinden und Regionen können die Kosten der primären und sekundären Erschließung, die Baukosten und den Baubeitrag verringern, um die baulichen Sanierungs- und Umbauarbeiten anstelle einer neuen Konstruktion zu unterstützen und den Flächenverbrauch somit einzuschränken. Einzige Bauordnung Von den Fachkräften und Betrieben erwartet, um die über 8.000 Gemeindeordnungen zu beseitigen, die heute in Kraft sind. Sie wird bis November 2015 fertig sein und von der Regierung, Regionen und den kommunalen Selbstverwaltungen angenommen werden. Abzug der die natürliche Person betreffende Einkommensteuer (IRPEF) von 20 % Bis zu einem Höchstbetrag von 300 tausend Euro der zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2017 getragenen Kosten für den Erwerb neuer Häuser der Energieklasse A oder B, oder um bestehende Häuser zu sanieren und sie für mindestens 8 Jahre mit einer vereinbarten Miete zu vermieten. Rent to buy Die Vorschrift des „Rent to Buy“, des Nutzungsvertrags für eine anschließende Veräußerung der Immobilie, wird neu geregelt. Aktualisierter Einheitstext im Bauwesen

Das Dekret „Sblocca Italia“ (DL 133/2014, in das Gesetz 164/2014 konvertiert) hat wichtige Veränderungen am Einheitstext im Bauwesen vorgenommen. Nachstehend die wichtigsten Neuheiten im Bauwesen: 

Zusammenlegungen und Teilungen

Der Aktionsradius der Eingriffe von Instandhaltungen und kleinen Umbauten, die mit einer einfachen „Meldung des Arbeitsbeginns“ (Comunicazione di Inizio Lavori, CIL), von einem Planer beeidigt, realisiert werden können, vergrößert sich. Folglich sind alle Teilungen und Zusammenlegungen von Wohneinheiten sowie alle außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten, die auch eine Veränderung von Volumen und Flächen der einzelnen Einheiten mit sich bringen, „frei“ und kostenlos. Diese Vereinfachung könnte potentiell alle ungefähr 26 Millionen italienischen Hausbesitzer betreffen. Vor dem „Sblocco Italia“ unterlagen alle baulichen Eingriffe auf bestehenden Gebäudeeinheiten, bei denen die Fläche oder das Volumen verändert wurde, Baugenehmigungen und dem daraus folgenden Verwaltungsaufwand für den Erlass des Gemeindebeschlusses innerhalb von 90 Tagen sowie der Zahlung des Beitrags für die Baukosten. Jetzt hingegen können diese Eingriffe - vorausgesetzt, das Gesamtvolumen des Gebäudes wird nicht verändert - mit der einfachen Hilfe eines zugelassenen Technikers durchgeführt werden, der der Gemeinde das Projekt und die urbanistische sowie bauliche Konformitätsbescheinigung übermittelt. Danach kann sofort mit den Arbeiten begonnen werden. 

Baugenehmigung

Die Frist für das Untersuchungsverfahren für die Gemeinden mit mehr als 100 tausend Einwohner wurde verkürzt (von 120 auf 60 Tage); es wird die Möglichkeit vorgesehen, die Gültigkeit der Erlaubnis wegen technischer oder eingetretener Ereignisse (de facto eine sehr große Kasuistik) über die drei Jahre nach dem Beginn der Arbeiten hinaus zu verlängern; zum Schluss können mit der einfachen zertifizierten Meldung über den Tätigkeitsbeginn (Segnalazione Certificata di Inizio Attività, SCIA) einige projektmäßig unwichtigere Varianten beantragt werden, ohne eine neue Genehmigung einholen zu müssen. Drei Änderungen, die den Bürgern auch für komplexere Eingriffe das Leben ein wenig leichter machen (bauliche Sanierung- und Umbauarbeiten mit einer Veränderung des Volumens oder Aufrisse, Ausbau, neue Konstruktionen).

Stadterneuerung

Gemeinden und Regionen können die Kosten der primären und sekundären Erschließung, die Baukosten und den Baubeitrag verringern, um die baulichen Sanierungs- und Umbauarbeiten anstelle einer neuen Konstruktion zu unterstützen und den Flächenverbrauch somit einzuschränken. 

Einzige Bauordnung
Von den Fachkräften und Betrieben erwartet, um die über 8.000 Gemeindeordnungen zu beseitigen, die heute in Kraft sind.  Sie wird bis November 2015 fertig sein und von der Regierung, Regionen und den kommunalen Selbstverwaltungen angenommen werden.

Abzug der die natürliche Person betreffende Einkommensteuer (IRPEF) von 20 %

Bis zu einem Höchstbetrag von 300 tausend Euro der zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2017 getragenen Kosten für den Erwerb neuer Häuser der Energieklasse A oder B, oder um bestehende Häuser zu sanieren und sie für mindestens 8 Jahre mit einer vereinbarten Miete zu vermieten.

Rent to buy
Die Vorschrift des „Rent to Buy“, des Nutzungsvertrags für eine anschließende Veräußerung der Immobilie, wird neu geregelt.

Aktualisierter Einheitstext im Bauwesen