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Die Lombardei nimmt die neuen Dekrete für die „Niedrigstenergiegebäude“ an.

Die Lombardei hat die drei Dekrete über die Energieeffizienz von Gebäuden angenommen und mit dem Beschluss 3868/2015 wurden die Inhalte der nachstehenden Ministerialverordnungen in die innere Ordnung eingeführt: APE 2015, Berechnungsmethode und Mindestanforderungen der Gebäude, Anweisungen zum Ausfüllen des technischen Projektdatenblatts. Der Beschluss setzt fest, dass die energiespezifischen Leistungsanforderungen für die „Niedrigstenergiegebäude“ ab dem 1. Januar 2016 in Kraft treten werden, während das neue Berechnungsverfahren für die Energieleistung am 1. Oktober 2015 in Kraft treten wird. Ab dem 1. Januar 2016 werden die Prüfsysteme für die Projektanforderungen der Energieleistung der Eingriffe einsatzbereit sein. Bis zum 31. Juli 2015 sollte die Regionalverwaltung Infrastrutture Lombarde spa die ersten Versionen der neuen Berechnungssoftware auf der Webseite www.cened.it zur Verfügung gestellt haben. Auch Gebäude ohne Anlagen müssen sich mit dem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz ausstatten. Gebäude, die einer kulturellen oder landwirtschaftlichen Einschränkung unterliegen, die durch den städtebaulichen Leitplan in Sanierungsplänen enthalten sind und Gebäude mit einer vorübergehenden Genehmigung von maximal sechs Monaten, sind von der Pflicht zur Anwendung der Energieleistungsanforderungen befreit. Beschluss 3868/2015 Die Lombardei hat die drei Dekrete über die Energieeffizienz von Gebäuden angenommen und mit dem Beschluss 3868/2015 wurden die Inhalte der nachstehenden Ministerialverordnungen in die innere Ordnung eingeführt: APE 2015, Berechnungsmethode und Mindestanforderungen der Gebäude, Anweisungen zum Ausfüllen des technischen Projektdatenblatts. Der Beschluss setzt fest, dass die energiespezifischen Leistungsanforderungen für die „Niedrigstenergiegebäude“ ab dem 1. Januar 2016 in Kraft treten werden, während das neue Berechnungsverfahren für die Energieleistung am 1. Oktober 2015 in Kraft treten wird. Ab dem 1. Januar 2016 werden die Prüfsysteme für die Projektanforderungen der Energieleistung der Eingriffe einsatzbereit sein. Bis zum 31. Juli 2015 sollte die Regionalverwaltung Infrastrutture Lombarde spa die ersten Versionen der neuen Berechnungssoftware auf der Webseite www.cened.it zur Verfügung gestellt haben. Auch Gebäude ohne Anlagen müssen sich mit dem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz ausstatten. Gebäude, die einer kulturellen oder landwirtschaftlichen Einschränkung unterliegen, die durch den städtebaulichen Leitplan in Sanierungsplänen enthalten sind und Gebäude mit einer vorübergehenden Genehmigung von maximal sechs Monaten, sind von der Pflicht zur Anwendung der Energieleistungsanforderungen befreit.  Beschluss 3868/2015  

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Die Steuer auf den Klimaanlagen betrifft Anlagen mit einer Leistung über 12 kw.

Der Sommer der Italiener ist aufgrund der Umsetzung der europäischen Richtlinien, die erlassen wurden, um das Problem der globalen Erderwärmung zu lösen und die Abgabe von Kohlenstoffdioxid in die Luft zu reduzieren und zu kontrollieren, noch heißer geworden. Die Annahme der EU-Richtlinien in Sachen - „2002/91/EG und der 2010/31/EU" - verpflichten die Besitzer der Klimaanlage zur Haltung eines Anlagenhefts mit regulärer Bescheinigung eines qualifizierten Technikers, und dazu, alle vier Jahre eine Kontrolle durchzuführen. Bei Verstößen werden Strafen zwischen 500 und 3000 Euro verhängt. Die Besteuerung ist für die Besitzer von Anlagen mit Leistungen ab 12 Kw vorgeschrieben, d.h. für Anlagen, die Räume von 160 qm kühlen können. Eine Anlage, die von einer Familie für zu Hause benutzt wird erreicht kaum diese Werte, es sei denn, dass die Wohnung viele Quadratmeter groß oder mehrere Elemente vorhanden sind. Auch die tragbaren Modelle fallen nicht unter diese Gesetzesvorschrift. Bei der Installation neuer Wandklimaanlagen (Wärmepumpen) hat das Gesetz die Pflicht eines Anlagenheftes eingeführt: es handelt sich um ein Dokument, das von dem Techniker ausgestellt wird, der die Anlage installiert. Wer eine bereits installierte Anlage hat, aber kein Heft, bekommt dieses bei der nächsten Wartung von dem Techniker. Die Vorgehensweisen, mit denen die alle vier Jahre vorgeschriebenen Kontrollen auszuführen sind, wurden, dem Beispiel der Heizkessel folgend, im Jahr 2014 geregelt. Der Sommer der Italiener ist aufgrund der Umsetzung der europäischen Richtlinien, die erlassen wurden, um das Problem der globalen Erderwärmung zu lösen und die Abgabe von Kohlenstoffdioxid in die Luft zu reduzieren und zu kontrollieren, noch heißer geworden. Die Annahme der EU-Richtlinien in Sachen - „2002/91/EG und der 2010/31/EU" - verpflichten die Besitzer der Klimaanlage zur Haltung eines Anlagenhefts mit regulärer Bescheinigung eines qualifizierten Technikers, und dazu, alle vier Jahre eine Kontrolle durchzuführen. Bei Verstößen werden Strafen zwischen 500 und 3000 Euro verhängt. Die Besteuerung ist für die Besitzer von Anlagen mit Leistungen ab 12 Kw vorgeschrieben, d.h. für Anlagen, die Räume von 160 qm kühlen können. Eine Anlage, die von einer Familie für zu Hause benutzt wird erreicht kaum diese Werte, es sei denn, dass die Wohnung viele Quadratmeter groß oder mehrere Elemente vorhanden sind. Auch die tragbaren Modelle fallen nicht unter diese Gesetzesvorschrift. Bei der Installation neuer Wandklimaanlagen (Wärmepumpen) hat das Gesetz die Pflicht eines Anlagenheftes eingeführt: es handelt sich um ein Dokument, das von dem Techniker ausgestellt wird, der die Anlage installiert. Wer eine bereits installierte Anlage hat, aber kein Heft, bekommt dieses bei der nächsten Wartung von dem Techniker. Die Vorgehensweisen, mit denen die alle vier Jahre vorgeschriebenen Kontrollen auszuführen sind, wurden, dem Beispiel der Heizkessel folgend, im Jahr 2014 geregelt.  

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Im Vereinigten Königreichen reden sie von uns.

Die englische Zeitung Inside Industry hat Sabiana einen langen Artikel gewidmet, der die Spitzenposition des Unternehmens in dem internationalen Panorama hervorhebt. Eine interessante Lektüre! Die englische Zeitung Inside Industry hat Sabiana einen langen Artikel gewidmet, der die Spitzenposition des Unternehmens in dem internationalen Panorama hervorhebt. Eine interessante Lektüre! 

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Drei neue Dekrete über die Energieeffizienz von Gebäuden.

Nach dem erlangten Einvernehmen der Vereinigten Konferenz und den Unterschriften der Minister Guidi, Delrio, Galletti, Lorenzin, Madia und Pinotti, werden die drei Dekrete des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung, die den normativen Rahmen in Sachen Energieeffizienz in den Gebäuden abrunden, demnächst im Amtsblatt veröffentlicht werden. Das erste Dekret enthält die neue nationalen Leitlinien für die Bescheinigung der Energieleistung von Gebäuden. Das Ministerium erklärt, dass das neue APE-Modell für das gesamte Landesgebiet gleich ist und dem Bürger, den Verwaltungen und den Anwendern ausführlichere Information zur Effizienz des Gebäudes und der Anlagen bieten wird, so dass die Energiequalität verschiedener Immobilieneinheit leichter miteinander verglichen und der Markt auf Gebäude mit einer besseren Energiequalität gelenkt werden kann. Es wird zehn Energieklassen geben: von A4 (die beste) bis zu G (die schlechteste); die APE muss die Vorschläge angeben, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern sowie Informationen über finanzielle Anreize, um sie zu realisieren. Das Dekret setzt auch das Schema mit Verkaufs- und Mietanzeigen fest, das die Informationen über die Energieeffizienz der Gebäude vereinheitlicht und eine nationale Datenbank mit den Energieausweisen (SIAPE) einrichtet. Das zweite Dekret, das die gleichmäßige Anwendung der Normen in allen Regionen vorsieht, bestimmt die neuen Berechnungsmethoden der Energieleistung und die neuen Mindestanforderungen für die Effizienz neuer Gebäude und solcher, die saniert wurden. Das Dekret sieht für neue Gebäude und jene, die gründlich saniert wurden, den Vergleich mit einem Referenzgebäude vor (gleiche Geometrie, Ausrichtung, Lage, Zweckbestimmung); Gebäude, in denen einfache energetische Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich der Gebäudehülle und der technischen Anlagen ausgeführt wurden, werden in den Mindestanforderungen angegeben. Das dritte Dekret liefert Referenzschemen und Weisen, um den technischen Bericht des Projekts auszufüllen, um die Vorschriften und die Mindestanforderungen der Energieleistung von Gebäuden anzuwenden. Die Schemen wurden anhand der Eingriffstypologie vorbereitet: neue Konstruktion, große Sanierung, energetische Sanierungsmaßnahme. Die Anmerkung des Ministeriums erklärt, dass „mit dem Erlass dieser Maßnahmen ein wichtiger Schritt auf die Zunahme der Niedrigstenergiehäuser gemacht wird. Tatsächlich müssen die neuen Gebäude und jene, in denen große Sanierungsarbeiten ausgeführt werden, ab dem 1. Januar 2021 so realisiert werden, dass der Energieverbrauch auf ein Minimum gesenkt und zum Großteil aus erneuerbaren Energien gedeckt wird. Für die öffentlichen Gebäude wurde diese Frist auf den 1. Januar 2019 vorgezogen.“ Die drei Maßnahmen werden am 1. Oktober 2015 in Kraft treten und es „Italien ermöglichen, den entsprechenden europäischen Richtlinien voll zu entsprechen“ - schließt die Mitteilung. Dekret: Entwurf 26/06/2015 Anhang A: Ausschluss APE Anhang B: Format APE Anhang C: Format Effizienz-Indikator Anhang D: AQE Nach dem erlangten Einvernehmen der Vereinigten Konferenz und den Unterschriften der Minister Guidi, Delrio, Galletti, Lorenzin, Madia und Pinotti, werden die drei Dekrete des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung, die den normativen Rahmen in Sachen Energieeffizienz in den Gebäuden abrunden, demnächst im Amtsblatt veröffentlicht werden. Das erste Dekret enthält die neue nationalen Leitlinien für die Bescheinigung der Energieleistung von Gebäuden. Das Ministerium erklärt, dass das neue APE-Modell für das gesamte Landesgebiet gleich ist und dem Bürger, den Verwaltungen und den Anwendern ausführlichere Information zur Effizienz des Gebäudes und der Anlagen bieten wird, so dass die Energiequalität verschiedener Immobilieneinheit leichter miteinander verglichen und der Markt auf Gebäude mit einer besseren Energiequalität gelenkt werden kann. Es wird zehn Energieklassen geben: von A4 (die beste) bis zu G (die schlechteste); die APE muss die Vorschläge angeben, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern sowie Informationen über finanzielle Anreize, um sie zu realisieren. Das Dekret setzt auch das Schema mit Verkaufs- und Mietanzeigen fest, das die Informationen über die Energieeffizienz der Gebäude vereinheitlicht und eine nationale Datenbank mit den Energieausweisen (SIAPE) einrichtet. Das zweite Dekret, das die gleichmäßige Anwendung der Normen in allen Regionen vorsieht, bestimmt die neuen Berechnungsmethoden der Energieleistung und die neuen Mindestanforderungen für die Effizienz neuer Gebäude und solcher, die saniert wurden. Das Dekret sieht für neue Gebäude und jene, die gründlich saniert wurden, den Vergleich mit einem Referenzgebäude vor (gleiche Geometrie, Ausrichtung, Lage, Zweckbestimmung); Gebäude, in denen einfache energetische Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich der Gebäudehülle und der technischen Anlagen ausgeführt wurden, werden in den Mindestanforderungen angegeben. Das dritte Dekret liefert Referenzschemen und Weisen, um den technischen Bericht des Projekts auszufüllen, um die Vorschriften und die Mindestanforderungen der Energieleistung von Gebäuden anzuwenden. Die Schemen wurden anhand der Eingriffstypologie vorbereitet: neue Konstruktion, große Sanierung, energetische Sanierungsmaßnahme. Die Anmerkung des Ministeriums erklärt, dass „mit dem Erlass dieser Maßnahmen ein wichtiger Schritt auf die Zunahme der Niedrigstenergiehäuser gemacht wird. Tatsächlich müssen die neuen Gebäude und jene, in denen große Sanierungsarbeiten ausgeführt werden, ab dem 1. Januar 2021 so realisiert werden, dass der Energieverbrauch auf ein Minimum gesenkt und zum Großteil aus erneuerbaren Energien gedeckt wird. Für die öffentlichen Gebäude wurde diese Frist auf den 1. Januar 2019 vorgezogen.“ Die drei Maßnahmen werden am 1. Oktober 2015 in Kraft treten und es „Italien ermöglichen, den entsprechenden europäischen Richtlinien voll zu entsprechen“ - schließt die Mitteilung. Dekret: Entwurf 26/06/2015 Anhang A: Ausschluss APE Anhang B: Format APE Anhang C: Format Effizienz-Indikator Anhang D: AQE