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Umweltregelung „Collegato Ambiente“: Alle Investitionen sind für die Green Economy.

In den letzten Tagen hat der Ausschuss für Umweltfragen der Kammer die Ziele gebilligt, die in der mit dem Stabilitätsgesetz verbundenen Umweltregelung dargelegt werden, dem sog. „Collegato Ambiente“: Energieeffizienz, Kampf gegen ungenehmigte Bautätigkeiten und umweltfreundliche Ausschreibungen. Zu den Zielen des neugeborenen „Italienischen Investment-Fonds Green Communities SGR” - der für eine Milliarde Euro von dem italienischen Kreditinstitut Cassa Depositi e Prestiti und dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen finanziert wird - gehört der Schutz der Lebensqualität, der Umwelt und des Territoriums, der durch die Verbesserung des Gebäudebestands zu Wohnzwecken, Dienstleistungen oder Beherbergungsbetrieben unterstützt wird, um Gebäude und Dörfer von geschichtlicher Bedeutung und großem Erinnerungswert aufwerten zu können. Der angenommene Text sieht vor, dass Projekte bevorzugt und gefördert werden, die Energieeffizienz, nachhaltige Wasserbewirtschaftung, eine gute Raumluftqualität, thermische Behaglichkeit, akustischen und visuellen Komfort zertifizieren sowie das Verhältnis zwischen Gebäude und Kontext, die Verwendung nachhaltiger Materialien, die Berücksichtigung der historischen Bedeutung des Gebäudes und seines Erinnerungswertes. Entwurf der Verordnung In den letzten Tagen hat der Ausschuss für Umweltfragen der Kammer die Ziele gebilligt, die in der mit dem Stabilitätsgesetz verbundenen Umweltregelung dargelegt werden, dem sog. „Collegato Ambiente“: Energieeffizienz, Kampf gegen ungenehmigte Bautätigkeiten und umweltfreundliche Ausschreibungen.  Zu den Zielen des neugeborenen „Italienischen Investment-Fonds Green Communities SGR” - der für eine Milliarde Euro von dem italienischen Kreditinstitut Cassa Depositi e Prestiti und dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen finanziert wird - gehört der Schutz der Lebensqualität, der Umwelt und des Territoriums, der durch die Verbesserung des Gebäudebestands zu Wohnzwecken, Dienstleistungen oder Beherbergungsbetrieben unterstützt wird, um Gebäude und Dörfer von geschichtlicher Bedeutung und großem Erinnerungswert aufwerten zu können.  Der angenommene Text sieht vor, dass Projekte bevorzugt und gefördert werden, die Energieeffizienz, nachhaltige Wasserbewirtschaftung, eine gute Raumluftqualität, thermische Behaglichkeit, akustischen und visuellen Komfort zertifizieren sowie das Verhältnis zwischen Gebäude und Kontext, die Verwendung nachhaltiger Materialien, die Berücksichtigung der historischen Bedeutung des Gebäudes und seines Erinnerungswertes.  Entwurf der Verordnung

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Dekret „Sblocca Italia“: Baumaßnahmen im eigenen Haus müssen nicht mehr von der Gemeinde genehmigt werden.

Der Minister für Infrastruktur und Verkehr, Maurizio Lupi, hat eine der Normen für die Verwaltungsvereinfachung im Bauwesen des Dekrets „Sblocca Italia“ zusammengefasst: „Die Umbauarbeiten im eigenen Heim müssen nicht mehr von der Gemeinde genehmigt werden; der Bürger muss nur eine Mitteilung einreichen, danach kann er mit den Arbeiten beginnen“. Eine wichtige Norm für die Familien, die auf jene Eingriffe angewendet wird, die das Bauvolumen der Immobile nicht verändern. „Der Bürger“, erklärt Maurizio Lupi, „wird der Herr in seinem eigenen Haus und kann Arbeiten (Trennwände entfernen, neue Zimmer schaffen...), die das Bauvolumen nicht verändern, frei ausführen. Es genügt eine einfache Mitteilung an die Gemeinde“. Nach dem Dekret können die Varianten der Baugenehmigungen, die keine wesentliche Veränderung darstellen - unter der Bedingung, dass sie die Bauvorschriften einhalten und nach der Erlangung etwaiger Genehmigungen ausgeführt werden, die von den Vorschriften über landwirtschaftliche, hydrogeologische, umweltspezifische Einschränkungen, dem Schutz des kunsthistorischen und archäologischen Guts und anderen sektoralen Rechtsvorschriften vorgeschrieben werden - mit der Mitteilung des Tätigkeitsbeginns und am Ende der Arbeiten mit der Bescheinigung der Fachkraft realisiert werden. Der definitive Text des Dekrets wird die „liberalisierten“ Eingriffe genau festsetzen. Der Minister für Infrastruktur und Verkehr, Maurizio Lupi, hat eine der Normen für die Verwaltungsvereinfachung im Bauwesen des Dekrets „Sblocca Italia“ zusammengefasst: „Die Umbauarbeiten im eigenen Heim müssen nicht mehr von der Gemeinde genehmigt werden; der Bürger muss nur eine Mitteilung einreichen, danach kann er mit den Arbeiten beginnen“. Eine wichtige Norm für die Familien, die auf jene Eingriffe angewendet wird, die das Bauvolumen der Immobile nicht verändern. „Der Bürger“, erklärt Maurizio Lupi, „wird der Herr in seinem eigenen Haus und kann Arbeiten (Trennwände entfernen, neue Zimmer schaffen...), die das Bauvolumen nicht verändern, frei ausführen. Es genügt eine einfache Mitteilung an die Gemeinde“. Nach dem Dekret können die Varianten der Baugenehmigungen, die keine wesentliche Veränderung darstellen - unter der Bedingung, dass sie die Bauvorschriften einhalten und nach der Erlangung etwaiger Genehmigungen ausgeführt werden, die von den Vorschriften über landwirtschaftliche, hydrogeologische, umweltspezifische Einschränkungen, dem Schutz des kunsthistorischen und archäologischen Guts und anderen sektoralen Rechtsvorschriften vorgeschrieben werden - mit der Mitteilung des Tätigkeitsbeginns und am Ende der Arbeiten mit der Bescheinigung der Fachkraft realisiert werden. Der definitive Text des Dekrets wird die „liberalisierten“ Eingriffe genau festsetzen.   

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Das Rechtsdekret zur Wettbewerbsfähigkeit (Decreto Competitività) tritt in Kraft

Das Gesetze 116/2014 - welches das Rechtsdekret zur Wettbewerbsfähigkeit (DL 91/2014) konvertiert hat - wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Die Norm schichtet die für die erneuerbaren Energien anerkannten Anreize um, stellt 350 Millionen Euro für die Steigerung des Energieniveaus von öffentlichen Schulen und Universitäten bereit und setzt eine Steuergutschrift von 15 % für die Investition in neue Maschinen fest. Das Gesetz führt begünstigte Finanzierungen ein, um die Energieeffizienz der Schulgebäude und öffentlicher Universitäten zu steigern. Die maximale Finanzierungsdauer für die Analyse, die Überwachung, das Audit und die Diagnose beträgt zehn Jahre und der Höchstbetrag für das einzelne Gebäude darf nicht höher als 30 Tausend Euro sein. Der Betrag für die einzelnen Eingriffe, einschließlich Planung und Zertifizierung, darf maximal eine Million Euro betragen, wenn die Arbeiten nur die Anlagen betreffen, und 2 Millionen Euro, wenn neben den Anlagen auch das gesamte Gebäude verbessert wird, einschließlich Gebäudehülle. Die Norm setzt die Umschichtung der Anreize fest, was zur Senkung der Rechnungen für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) führt. Dennoch müssen die Kosten, um diese Maßnahme durchführen zu können, mit der auch rückwirkenden Umschichtung der Anreize gedeckt werden, die den Anlagen für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen anerkannt werden. Der italienische Dachverband für erneuerbare Energien Assorinnovabili hat der Europäischen Kommission geschrieben und die Eröffnung eines Verstoßverfahrens gegen den italienischen Staat gefordert sowie angekündigt, die Klagen der tausenden nationaler als auch internationaler Auftragnehmer zu koordinieren, die „von einer Maßnahme, die die mit der zentralen Verwaltungsstelle von Elektrizitätsdienstleistungen GSE unterschriebenen Verträge einseitig und rückwirkend modifiziert, auf unfaire Weise bestraft würden“ Für die Kostendeckung des Elektrizitätssystems sieht das Gesetz eine Erhöhung der Fixquoten der Vergütungssätze für den Energieverbrauch vor. Cogena (italienischer Verband für die Förderung der Kraft-Wärme-. Kopplung) die Norm stellt „eine neue Steuer auf die Energieeffizienz dar oder vielmehr ein Anreiz zur Ineffizienz“. Für neue Investitionsgüter, die für Produktionsstätten in Italien bestimmt sind und 10 Tausend Euro überschreiten, führt das Gesetz eine Steuergutschrift von 15 % ein, die auf drei Jahresbeiträge aufgeteilt ist. Text des DL - Maßnahmen für das wirtschaftliche Wachstum Gesetz 116 DL91 DL91 - Anhänge Das Gesetze 116/2014 - welches das Rechtsdekret zur Wettbewerbsfähigkeit (DL 91/2014) konvertiert hat - wurde im Amtsblatt veröffentlicht.  Die Norm schichtet die für die erneuerbaren Energien anerkannten Anreize um, stellt 350 Millionen Euro für die Steigerung des Energieniveaus von öffentlichen Schulen und Universitäten bereit und setzt eine Steuergutschrift von 15 % für die Investition in neue Maschinen fest. Das Gesetz führt begünstigte Finanzierungen ein, um die Energieeffizienz der Schulgebäude und öffentlicher Universitäten zu steigern.  Die maximale Finanzierungsdauer für die Analyse, die Überwachung, das Audit und die Diagnose beträgt zehn Jahre und der Höchstbetrag für das einzelne Gebäude darf nicht höher als 30 Tausend Euro sein. Der Betrag für die einzelnen Eingriffe, einschließlich Planung und Zertifizierung, darf maximal eine Million Euro betragen, wenn die Arbeiten nur die Anlagen betreffen, und 2 Millionen Euro, wenn neben den Anlagen auch das gesamte Gebäude verbessert wird, einschließlich Gebäudehülle. Die Norm setzt die Umschichtung der Anreize fest, was zur Senkung der Rechnungen für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) führt. Dennoch müssen die Kosten, um diese Maßnahme durchführen zu können, mit der auch rückwirkenden Umschichtung der Anreize gedeckt werden, die den Anlagen für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen anerkannt werden.  Der italienische Dachverband für erneuerbare Energien Assorinnovabili hat der Europäischen Kommission geschrieben und die Eröffnung eines Verstoßverfahrens gegen den italienischen Staat gefordert sowie angekündigt, die Klagen der tausenden nationaler als auch internationaler Auftragnehmer zu koordinieren, die „von einer Maßnahme, die die mit der zentralen Verwaltungsstelle von Elektrizitätsdienstleistungen GSE unterschriebenen Verträge einseitig und rückwirkend modifiziert, auf unfaire Weise bestraft würden“ Für die Kostendeckung des Elektrizitätssystems sieht das Gesetz eine Erhöhung der Fixquoten der Vergütungssätze für den Energieverbrauch vor. Cogena (italienischer Verband für die Förderung der Kraft-Wärme-. Kopplung) die Norm stellt „eine neue Steuer auf die Energieeffizienz dar oder vielmehr ein Anreiz zur Ineffizienz“.  Für neue Investitionsgüter, die für Produktionsstätten in Italien bestimmt sind und 10 Tausend Euro überschreiten, führt das Gesetz eine Steuergutschrift von 15 % ein, die auf drei Jahresbeiträge aufgeteilt ist. Text des DL - Maßnahmen für das wirtschaftliche Wachstum Gesetz 116 DL91 DL91 - Anhänge  

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Der Plan für den Schulbau beginnt: neue Konstruktionen, Sicherung und Instandhaltungsarbeiten

Die von der Regierung zur Verfügung gestellten Fonds sind für den Bau neuer Schulen und die Sanierung der bereits existierenden Schulen bestimmt. Am Ende der Schulzeit wird mit den Arbeiten begonnen, die von der Freigabe der Stabilitätspläne für die Jahre 2014 und 2015 (Ministerialverordnung vom 13.06.2014 und Ministerialverordnung vom 30.06.2014) und der Zuteilung von 510 Millionen Euro für den „Schulplan“ vom CIPE (Interministerieller Ausschuss für Wirtschaftsplanung) ermöglicht wurden. Die Bereitstellung von insgesamt 1.094.000.000 dient dazu, die Vorhaben des Plans zu unterstützen, der sich an drei verschiedene Segmente richtet: Neue Schulen: Es gibt etwa 400 Baustellen- die bereits bestehe oder zu eröffnen sind - für neue Konstruktionen und bedeutende Instandhaltungsarbeiten der Gebäude, die etwa 244 Millionen Euro aufnehmen. Sichere Schulen: Etwa 2500 Gebäude werden mit einer Bereitstellung von 400 Millionen Euro gesichert. Die - bereits gebilligten - Eingriffe werden nach dem Eintragungsverfahren der Beschlüsse beginnen. Schöne Schulen: Ungefähr 7800 Gebäude werden in den Genuss einer Bereitstellung von insgesamt 110 Millionen Euro kommen, um kleine Instandhaltungsarbeiten, Verschönerungsarbeiten und Arbeiten für die funktionelle Wiederherstellung ausführen zu können. Weitere 300 Millionen werden im nächsten Jahr freigegeben werden. Schulbau DPCM140613 DPCM140630 Die von der Regierung zur Verfügung gestellten Fonds sind für den Bau neuer Schulen und die Sanierung der bereits existierenden Schulen bestimmt.  Am Ende der Schulzeit wird mit den Arbeiten begonnen, die von der Freigabe der Stabilitätspläne für die Jahre 2014 und 2015 (Ministerialverordnung vom 13.06.2014 und Ministerialverordnung vom 30.06.2014) und der Zuteilung von 510 Millionen Euro für den „Schulplan“ vom CIPE (Interministerieller Ausschuss für Wirtschaftsplanung) ermöglicht wurden. Die Bereitstellung von insgesamt 1.094.000.000 dient dazu, die Vorhaben des Plans zu unterstützen, der sich an drei verschiedene Segmente richtet:  Neue Schulen: Es gibt etwa 400 Baustellen- die bereits bestehe oder zu eröffnen sind - für neue Konstruktionen und bedeutende Instandhaltungsarbeiten der Gebäude, die etwa 244 Millionen Euro aufnehmen. Sichere Schulen: Etwa 2500 Gebäude werden mit einer Bereitstellung von 400 Millionen Euro gesichert. Die - bereits gebilligten - Eingriffe werden nach dem Eintragungsverfahren der Beschlüsse beginnen.  Schöne Schulen: Ungefähr 7800 Gebäude werden in den Genuss einer Bereitstellung von insgesamt 110 Millionen Euro kommen, um kleine Instandhaltungsarbeiten, Verschönerungsarbeiten und Arbeiten für die funktionelle Wiederherstellung ausführen zu können. Weitere 300 Millionen werden im nächsten Jahr freigegeben werden.  Schulbau DPCM140613 DPCM140630