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Dekret „Sblocca Italia“, Reduzierung der Mehrwertsteuer auf 4 % für bauliche Sanierungsarbeiten.

Das Dekret „Sblocca Italia“ wurde der Kammer gestern zur Prüfung vorgelegt, wo es heute diskutiert wird. Zu den hauptsächlichen Maßnahmen, die in dem Ausschuss für Umweltfragen des Montecitorio modifiziert wurden, zählt die Reduzierung der Mehrwertsteuer für bauliche Sanierungsarbeiten von Immobilien von 10 % auf 4 %. Auf die Sanierungsarbeiten, die bereits den „Ecobonus“ genießen, der auch für das Jahr 2015 mit dem Stabilitätsgesetz zu bestätigen ist (Steuergutschriften zu 50 % für bauliche Sanierungs- und Wiedergewinnungsarbeiten und zu 65 % für die Steigerung des Energieniveaus), wird der Mehrwertsteuersatz von 4 % angewendet. Um die geringeren Einnahmen auszugleichen ist dagegen eine Erhöhung (von 4 % auf 10 %) der Mehrwertsteuer vorgesehen, die direkt von den Unternehmen für den Kauf neuer Bauten gezahlt wird. Neben der Senkung des Mehrwertsteuersatzes für bauliche Sanierungsarbeiten wird der Immobilienmarkt auch von der die natürlichen Personen betreffende Einkommensteuer (IRPEF) begünstigt: die abziehbare Einkommensteuer (IRPEF) von 20 % für den Erwerb des Hauses ist nicht mehr an die Vermietung der Immobile mit einer für 8 Jahre vereinbarten Miete gebunden. Das Dekret „Sblocca Italia“ wurde der Kammer gestern zur Prüfung vorgelegt, wo es heute diskutiert wird.  Zu den hauptsächlichen Maßnahmen, die in dem Ausschuss für Umweltfragen des Montecitorio modifiziert wurden, zählt die Reduzierung der Mehrwertsteuer für bauliche Sanierungsarbeiten von Immobilien von 10 % auf 4 %.  Auf die Sanierungsarbeiten, die bereits den „Ecobonus“ genießen, der auch für das Jahr 2015 mit dem Stabilitätsgesetz zu bestätigen ist (Steuergutschriften zu 50 % für bauliche Sanierungs- und Wiedergewinnungsarbeiten und zu 65 % für die Steigerung des Energieniveaus), wird der Mehrwertsteuersatz von 4 % angewendet. Um die geringeren Einnahmen auszugleichen ist dagegen eine Erhöhung (von 4 % auf 10 %) der Mehrwertsteuer vorgesehen, die direkt von den Unternehmen für den Kauf neuer Bauten gezahlt wird. Neben der Senkung des Mehrwertsteuersatzes für bauliche Sanierungsarbeiten wird der Immobilienmarkt auch von der die natürlichen Personen betreffende Einkommensteuer (IRPEF) begünstigt: die abziehbare Einkommensteuer (IRPEF) von 20 % für den Erwerb des Hauses ist nicht mehr an die Vermietung der Immobile mit einer für 8 Jahre vereinbarten Miete gebunden.

Noch größer und stärker, immer an Ihrer Seite.

Perfekte Temperatur. Kontrollierte Feuchtigkeit. Saubere Luft. Wir fügen Farben und ein elegantes Design, modernste Technologie und maximale Effizienz hinzu: Willkommen in der Welt von Sabiana Arbonia Kermi! Bald auf der Ausstellung zu sehen, um Sie zum Staunen zu bringen… Ab Januar 2016 werden die Produkte der Marke Arbonia und Kermi nämlich über Sabiana persönlich in Italien vertrieben. Eine Gruppensynergie (die drei Brands gehören zu AFG, dem unbestreitbaren Leader der Baubranche), welche die Position von Sabiana auf dem nationalen Markt in einem Moment festigt, in dem das Unternehmen auch auf internationale Ebene bedeutende Erfolge verzeichnet. Arbonia Im Jahr 1954 gegründet, gehört sie dem Konzern AFG an. Einem der internationalen Kolosse seiner Branche. Seit jeher mit einer großen Aufgabe: den Leuten „Lösungen, die wärmen“ zu bieten - und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Seit der Gründung vor über sechzig Jahren verfolgt Arbonia ein ehrgeiziges Ziel: die perfekte Lösung in den Bereichen Heizung, Kühlung und Lüftung zu finden. Mit jedem seiner Produkte macht Arbonia alljährlich einen weiteren Schritt auf die Erreichung dieser Perfektion zu. Besuchen Sie die Webseite: www.arbonia.it Kermi Sie ist eine wichtige Gesellschaft des Konzerns AFG, Leader in der Baubranche, die innovative Lösungen und Leistungen für die Energieeffizienz, Sicherheit und den Komfort garantiert. Vor fünfzig Jahren von Kurt Kerschl gegründet, einem Unternehmer mit einem großen Weitblick und zukunftsorientierter Dynamik, gehörte die Kermi GmbH bereits 1975 zu den fortschrittlichsten Unternehmen, die in der Sparte der Planheizkörper so wie auch in den Strahlungs-Fußbodenheizungen führend waren. Damals, wie jetzt auch, ist Kermi oft einen Schritt voraus. Besuchen Sie die Webseite: www.kermi.itPerfekte Temperatur. Kontrollierte Feuchtigkeit. Saubere Luft. Wir fügen Farben und ein elegantes Design, modernste Technologie und maximale Effizienz hinzu: Willkommen in der Welt von Sabiana Arbonia Kermi!Bald auf der Ausstellung zu sehen, um Sie zum Staunen zu bringen…Ab Januar 2016 werden die Produkte der Marke Arbonia und Kermi nämlich über Sabiana persönlich in Italien vertrieben. Eine Gruppensynergie (die drei Brands gehören zu AFG, dem unbestreitbaren Leader der Baubranche), welche die Position von Sabiana auf dem nationalen Markt in einem Moment festigt, in dem das Unternehmen auch auf internationale Ebene bedeutende Erfolge verzeichnet.ArboniaIm Jahr 1954 gegründet, gehört sie dem Konzern AFG an. Einem der internationalen Kolosse seiner Branche. Seit jeher mit einer großen Aufgabe: den Leuten „Lösungen, die wärmen“ zu bieten - und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Seit der Gründung vor über sechzig Jahren verfolgt Arbonia ein ehrgeiziges Ziel: die perfekte Lösung in den Bereichen Heizung, Kühlung und Lüftung zu finden. Mit jedem seiner Produkte macht Arbonia alljährlich einen weiteren Schritt auf die Erreichung dieser Perfektion zu.Besuchen Sie die Webseite: www.arbonia.itKermi Sie ist eine wichtige Gesellschaft des Konzerns AFG, Leader in der Baubranche, die innovative Lösungen und Leistungen für die Energieeffizienz, Sicherheit und den Komfort garantiert. Vor fünfzig Jahren von Kurt Kerschl gegründet, einem Unternehmer mit einem großen Weitblick und zukunftsorientierter Dynamik, gehörte die Kermi GmbH bereits 1975 zu den fortschrittlichsten Unternehmen, die in der Sparte der Planheizkörper so wie auch in den Strahlungs-Fußbodenheizungen führend waren. Damals, wie jetzt auch, ist Kermi oft einen Schritt voraus. Besuchen Sie die Webseite: www.kermi.it 

Das Rechtsdekret zur Wettbewerbsfähigkeit (Decreto Competitività) tritt in Kraft

Das Gesetze 116/2014 - welches das Rechtsdekret zur Wettbewerbsfähigkeit (DL 91/2014) konvertiert hat - wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Die Norm schichtet die für die erneuerbaren Energien anerkannten Anreize um, stellt 350 Millionen Euro für die Steigerung des Energieniveaus von öffentlichen Schulen und Universitäten bereit und setzt eine Steuergutschrift von 15 % für die Investition in neue Maschinen fest. Das Gesetz führt begünstigte Finanzierungen ein, um die Energieeffizienz der Schulgebäude und öffentlicher Universitäten zu steigern. Die maximale Finanzierungsdauer für die Analyse, die Überwachung, das Audit und die Diagnose beträgt zehn Jahre und der Höchstbetrag für das einzelne Gebäude darf nicht höher als 30 Tausend Euro sein. Der Betrag für die einzelnen Eingriffe, einschließlich Planung und Zertifizierung, darf maximal eine Million Euro betragen, wenn die Arbeiten nur die Anlagen betreffen, und 2 Millionen Euro, wenn neben den Anlagen auch das gesamte Gebäude verbessert wird, einschließlich Gebäudehülle. Die Norm setzt die Umschichtung der Anreize fest, was zur Senkung der Rechnungen für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) führt. Dennoch müssen die Kosten, um diese Maßnahme durchführen zu können, mit der auch rückwirkenden Umschichtung der Anreize gedeckt werden, die den Anlagen für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen anerkannt werden. Der italienische Dachverband für erneuerbare Energien Assorinnovabili hat der Europäischen Kommission geschrieben und die Eröffnung eines Verstoßverfahrens gegen den italienischen Staat gefordert sowie angekündigt, die Klagen der tausenden nationaler als auch internationaler Auftragnehmer zu koordinieren, die „von einer Maßnahme, die die mit der zentralen Verwaltungsstelle von Elektrizitätsdienstleistungen GSE unterschriebenen Verträge einseitig und rückwirkend modifiziert, auf unfaire Weise bestraft würden“ Für die Kostendeckung des Elektrizitätssystems sieht das Gesetz eine Erhöhung der Fixquoten der Vergütungssätze für den Energieverbrauch vor. Cogena (italienischer Verband für die Förderung der Kraft-Wärme-. Kopplung) die Norm stellt „eine neue Steuer auf die Energieeffizienz dar oder vielmehr ein Anreiz zur Ineffizienz“. Für neue Investitionsgüter, die für Produktionsstätten in Italien bestimmt sind und 10 Tausend Euro überschreiten, führt das Gesetz eine Steuergutschrift von 15 % ein, die auf drei Jahresbeiträge aufgeteilt ist. Text des DL - Maßnahmen für das wirtschaftliche Wachstum Gesetz 116 DL91 DL91 - Anhänge Das Gesetze 116/2014 - welches das Rechtsdekret zur Wettbewerbsfähigkeit (DL 91/2014) konvertiert hat - wurde im Amtsblatt veröffentlicht.  Die Norm schichtet die für die erneuerbaren Energien anerkannten Anreize um, stellt 350 Millionen Euro für die Steigerung des Energieniveaus von öffentlichen Schulen und Universitäten bereit und setzt eine Steuergutschrift von 15 % für die Investition in neue Maschinen fest. Das Gesetz führt begünstigte Finanzierungen ein, um die Energieeffizienz der Schulgebäude und öffentlicher Universitäten zu steigern.  Die maximale Finanzierungsdauer für die Analyse, die Überwachung, das Audit und die Diagnose beträgt zehn Jahre und der Höchstbetrag für das einzelne Gebäude darf nicht höher als 30 Tausend Euro sein. Der Betrag für die einzelnen Eingriffe, einschließlich Planung und Zertifizierung, darf maximal eine Million Euro betragen, wenn die Arbeiten nur die Anlagen betreffen, und 2 Millionen Euro, wenn neben den Anlagen auch das gesamte Gebäude verbessert wird, einschließlich Gebäudehülle. Die Norm setzt die Umschichtung der Anreize fest, was zur Senkung der Rechnungen für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) führt. Dennoch müssen die Kosten, um diese Maßnahme durchführen zu können, mit der auch rückwirkenden Umschichtung der Anreize gedeckt werden, die den Anlagen für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen anerkannt werden.  Der italienische Dachverband für erneuerbare Energien Assorinnovabili hat der Europäischen Kommission geschrieben und die Eröffnung eines Verstoßverfahrens gegen den italienischen Staat gefordert sowie angekündigt, die Klagen der tausenden nationaler als auch internationaler Auftragnehmer zu koordinieren, die „von einer Maßnahme, die die mit der zentralen Verwaltungsstelle von Elektrizitätsdienstleistungen GSE unterschriebenen Verträge einseitig und rückwirkend modifiziert, auf unfaire Weise bestraft würden“ Für die Kostendeckung des Elektrizitätssystems sieht das Gesetz eine Erhöhung der Fixquoten der Vergütungssätze für den Energieverbrauch vor. Cogena (italienischer Verband für die Förderung der Kraft-Wärme-. Kopplung) die Norm stellt „eine neue Steuer auf die Energieeffizienz dar oder vielmehr ein Anreiz zur Ineffizienz“.  Für neue Investitionsgüter, die für Produktionsstätten in Italien bestimmt sind und 10 Tausend Euro überschreiten, führt das Gesetz eine Steuergutschrift von 15 % ein, die auf drei Jahresbeiträge aufgeteilt ist. Text des DL - Maßnahmen für das wirtschaftliche Wachstum Gesetz 116 DL91 DL91 - Anhänge  

Der Versuchszeitraum des Tarifs D1, der den Besitzern von Wärmepumpen als einziges Heizsystem ihres Privathaushalts vorbehalten ist, wird bis zum 31.12.2016 verlängert.

Der Beschluss Aeegsi 582/2015/R/eel des vergangenen 2. Dezember hat den Tarif D1, der im Gegensatz zu den bestehenden Tarifen vorsieht, dass die Eigentümer von Wärmepumpen als einziges Heizsystem ihres Privathaushalts unabhängig vom jährlich verbrauchten Volumen für jedes kWh immer denselben Preis bezahlt, auf das ganze nächste Jahr ausgedehnt. Im Gegensatz zu den anderen derzeit geltenden Tarifen (D2 und D3), die vorsehen, dass der Preis für jedes kWh mit zunehmenden Verbrauch ansteigt. Mit der Folge, dass Kunden mit einem hohen Jahresverbrauch besonders benachteiligt sind. Die Heizung mit Wärmepumpe wird somit nicht nur die effizienteste und umweltfreundlichste, sonder auch die preisgünstigste Lösung. Der Beschluss Aeegsi 582/2015/R/eel des vergangenen 2. Dezember hat den Tarif D1, der im Gegensatz zu den bestehenden Tarifen vorsieht, dass die Eigentümer von Wärmepumpen als einziges Heizsystem ihres Privathaushalts unabhängig vom jährlich verbrauchten Volumen für jedes kWh immer denselben Preis bezahlt, auf das ganze nächste Jahr ausgedehnt.  Im Gegensatz zu den anderen derzeit geltenden Tarifen (D2 und D3), die vorsehen, dass der Preis für jedes kWh mit zunehmenden Verbrauch ansteigt. Mit der Folge, dass Kunden mit einem hohen Jahresverbrauch besonders benachteiligt sind. Die Heizung mit Wärmepumpe wird somit nicht nur die effizienteste und umweltfreundlichste, sonder auch die preisgünstigste Lösung.

Elektrische Wärmepumpen: Vergünstigte Tarife in Sicht

Am kommenden 1. Juli beginnt der Tarifversuch für die Privathaushalte, die Wärmepumpe als einziges Heizsystem verwenden. Die Anwendung des neuen Tarifs D1 ist darauf ausgerichtet, „die Hindernisse der Energieeffizienz zu beseitigen, die in Anwesenheit von Geräten, die mit Strom versorgt und energieeffizient sind, wie Wärmepumpen, aus der bestehenden schrittweisen Struktur der vergüteten Tarife für die Stromversorgung kommen.“ Tatsächlich sieht das derzeit in Kraft befindliche System die schrittweise Tarifierung vor, also einen Preis für das verbrauchte Kilowatt, der mit der Zunahme des Verbrauchs ansteigt. Die Teilnahme an dem Tarifversuch erfolgt freiwillig und erfolgt durch die Vorlage eines Antrags bei dem Stromverkäufer. Entscheidung vom 20. Mai 2014, 9/2014 DIUC Anhang 1 zur Entscheidung vom 20. Mai 2014, 9/2014 DIUC Anhang 2 zur Entscheidung vom 20. Mai 2014, 9/2014 DIUC Anhang 3 zur Entscheidung vom 20. Mai 2014, 9/2014 DIUC Anhang 4 zur Entscheidung vom 20. Mai 2014, 9/2014 DIUC Am kommenden 1. Juli beginnt der Tarifversuch für die Privathaushalte, die Wärmepumpe als einziges Heizsystem verwenden. Die Anwendung des neuen Tarifs D1 ist darauf ausgerichtet, „die Hindernisse der Energieeffizienz zu beseitigen, die in Anwesenheit von Geräten, die mit Strom versorgt und energieeffizient sind, wie Wärmepumpen, aus der bestehenden schrittweisen Struktur der vergüteten Tarife für die Stromversorgung kommen.“ Tatsächlich sieht das derzeit in Kraft befindliche System die schrittweise Tarifierung vor, also einen Preis für das verbrauchte Kilowatt, der mit der Zunahme des Verbrauchs ansteigt.  Die Teilnahme an dem Tarifversuch erfolgt freiwillig und erfolgt durch die Vorlage eines Antrags bei dem Stromverkäufer.  Entscheidung vom 20. Mai 2014, 9/2014 DIUC Anhang 1 zur Entscheidung vom 20. Mai 2014, 9/2014 DIUC Anhang 2 zur Entscheidung vom 20. Mai 2014, 9/2014 DIUC Anhang 3 zur Entscheidung vom 20. Mai 2014, 9/2014 DIUC Anhang 4 zur Entscheidung vom 20. Mai 2014, 9/2014 DIUC